1. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen ( im folgenden AGBs
genannt ) gelten für alle von Tor 21 Mietstudio durchgefuhrten Angebote, Leistungen, Lieferbedingungen und Aufträge, insbesondere jede Vermietung des Tor 21 Mietstudio und
der in der Mietsache enthaltenen technischen Geräte und Anlagen sowie Gegenstände.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Angebots, der Leistung, der Lieferung
durch den Kunden. Vertragliche Abreden zwischen Tor 21 Mietstudio und dem Kunden, die Bestimmungen der allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen ( AGBs ) inhaltlich
abändern oder aufheben, bedurfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
Die AGB«s gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, Einbeziehung aller
zukünftigen Angebote, Leistungen, Aufträge und Lieferungen von Tor 21 Mietstudio. Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit, bei nicht volljährigen Personen ist die Unterschrift mindestens eines Erziehungsberechtigten notwendig, und verpflichtet sich bei Mietbeginn einen amtlich gültigen Lichtbildausweis vorzulegen. Der Vermieter, hier Tor 21 Mietstudio ist für die nachträgliche Verfolgung von Zahlungsanspruchen aus dem Mietverhältnis, den vorgelegten Lichtbildausweis zu fotokopieren und die entnommenen
Daten elektronisch zu speichern.
2. Miete
Die Vereinbarte Raummiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste auf der Website.
Mit erscheinen der Preisliste auf der Homepage verlieren alle anderen Preislisten ihre Gültigkeit.
Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Termin von Beginn und Ende der Mietzeit
einzuhalten. Ein von Tor 21 Mietstudio nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Ein Anspruch auf weitere Überlassung, Mietverlängerung bei Zeitüber
schreitung besteht nicht.
Ein einzuhaltender Termin kann vom Mieter bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos
abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung des Miettermins von Seite des Mieters aus, oder ein zu spät abgesagter Termin (weniger als 48 Stunden vorher) stellt das Studio dem Mieter den Mietbetrag in Rechnung (mindestens 3 Stunden). Dies entfällt, wenn mit der Absage ein gleichwertiger Ausweichtermin, jeweils nach Termin Verfügbarkeit, innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht und bezahlt wird ( Einmal möglich pro Buchung). Eine Terminabsage ist nur telefonisch (nicht Mailbox) möglich oder per E-Mail mit Be
stätigung vom Tor 21 Mietstudio.
Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Assistenz, Styling, sowie zusätzliche Requisiten, Getränke, Catering und verlängerte Mietszeiten etc.
können vereinbart werden und werden dann gesondert abgerechnet, diese Leistungen sind nicht in der Studiomiete enthalten.
3. Zahlungsbedingungen
Die Mietpreise sind durch Überweisung auszugleichen. Nebenkosten, Miete, Zu
satzleistungen werden zum Ende der Anmietung abgerechnet. Bei mehr anwesenden
Personen als 20 werden Sonderpreise vereinbart. Das gilt besonders für Workshops.
Sonderregelungen sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Absprache und der schriftlichen Form.
4. Nutzung
Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und Gegenstände sorgfältig zu behandeln und
nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Personen und seinen Besuchern beachtet werden.
Die Verwendung von Materialien und Hilfsmittel, durch die das Studio oder die
technischen Anlagen beschädigt werden können oder eine Gefährdung von Menschen
verursacht werden kann z.B. Getränke, Schminke, brennbare Flussigkeiten, offenes Feuer, Wasser , Rauch und Explosionsartikel ist untersagt. Wir informieren Sie gerne, in diesen Fällen ist eine gesonderte Absprache und Vereinbarung in schriftlicher Form notwendig.
Tiere sind in den Studioräumen nicht erlaubt. Sollten diese zur Produktion gehören, bedarf
es einer vorher schriftlichen Vereinbarung.
Die Studioräume sind Nichtraucherräume. Feuer darf in den Studioräumen nicht entzündet werden. Auch Kerzen dürfen nicht entzündet werden. Nebelerzeugung bedarf rechtzeitiger, vorheriger Anmeldung. Eine Auslösung der Rauchmelder hat eine Bezahlung der Feuerwehr durch den Mieter zur Folge.
Ohne vorherige Absprache und schriftlicher Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt,
Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir dem zu, haftet der Mieter und der oder die Dritten gesamtschuldnerisch. Tor 21 Mietstudio ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche und Verpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag mündlich, fernmündlich oder schriftlich vorzeitig ohne Angabe von Gründen zurück zutreten! Dies gilt auch und insbesondere wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Tor 21 Mietstudio nicht vereinbar sind.
5. Zustand der Räume, des Studios, Endreinigung
Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen. Bei Mietende muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu berücksichtigen. Eine Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach Produktionsschluss ist grundsätzlich vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Die Kosten werden im Kostenvoranschlag erwähnt, betragen aber mindestens 40,- €.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle von Tor 21 Mietstudio vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum von Tor 21 Mietstudio. Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus dem Studio oder Räumen ist ohne vorherige Absprache und schriftlicher Einwilligung unsererseits nicht gestattet.
7. Haftung
Für die vom Mieter und/oder seinen Angestellten, Besuchern, Hilfskräften oder sonstigen Personen in das Studio oder deren Räumlichkeiten eingebrachten Gegenstände und Requisiten (Garderobe, Licht- und Blitzanlage, Computer und Zubehör, sonstiges digitales Equipment, sowie alle anderen Gegenstände) übernimmt der Vermieter keine Haftung. Gleiches gilt für Diebstahl von ein- oder mitgebrachten Gegenständen und Requisiten (Garderobe, Licht- und Blitzanlage, Computer und Zubehör, sonstiges Equipment) während der Produktion oder über Nacht im Studio verbliebenen.
Das Betreten des Studios und der Räumlichkeiten durch den Mieter sowie dazu gehörige Personen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Personen und Sachschäden übernommen, diese trägt ausschließlich der Mieter. Der Mieter haftet uneingeschränkt während der Mietdauer gegenüber dem Vermieter für alle entstehenden Schäden an dem Mietobjekt, den mit vermieteten Geräten, Equipment und Anlagen. Dies gilt auch uneingeschränkt für Schäden, die Mitarbeiter, Besucher, Models und alle Personen des Mieters verursacht haben, für Personen wie auch für Folgeschäden, der daraus entstehenden Kosten (z.B. Mietausfall, Regressansprüche Dritter an Tor 21 Mietstudio).
Der Mieter haftet persönlich im vollen Umfang für die Neuanschaffung der beschädigten Gegenstände (nicht Zeitwert). Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder Defekte der gemieteten Räume und Geräte/Einrichtungen sind sofort zu melden. Eine Haftung des Vermieters Tor 21 Mietstudio für alle Arten von Ausfallschäden des Mieters, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt und Stromausfall ist ausgeschlossen.
8. Rechte
Sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der angestrebten Regelung juristisch und wirtschaftlich am nächsten kommt.